— In der geſtrigen Sitzung der Stadtverordneten-Verſammlung wurde das Dankſchreiben mitgetheilt, welches Alexander v. Humboldt fuͤr die Verleihung des Ehrenbuͤrgerrechts an den Ober-Buͤrgermeiſter Krausnick gerichtet. Es lautet folgendermaßen: „Hochzuverehrender Herr Ober-Buͤrgermeiſter! Beſonders hochzuverehrender Herr Geheimer Ober-Regierungs-Rath. Ew. Hochwohlgeb. noch perſoͤnlich am Abend des geſtrigen, mir unvergeßlichen Tages tiefgeruͤhrt meinen Dank zu erneuern, fuͤr die herrliche, geiſtreiche Rede, in der Sie ſchwache, aber lange Beſtrebungen als wirklich Errungenes ſo wohlwollend geſchildert haben, iſt mir leider nicht gegluͤckt. Ich eile daher um ſo mehr Ihnen die ganz ergebenſte Bitte vorzulegen, daß Sie als Vertreter der Stadt Berlin es freundlich uͤbernehmen wollen, den geehrten Mitgliedern des Magiſtrats-Collegiums meinen ehrerbietigen Dank darzubieten, wie zugleich auch denſelben den hochgeehrten Mitgliedern des Collegiums der Stadtverordneten in gleicher Weiſe mitzutheilen. Der Ausdruck meines Dankgefuͤhls war woͤrtlich, wie ich ihn hier niederzuſchreiben verſuche. (Hier folgt die bereits mitgetheilte Dankaͤußerung des Gefeierten.) Mit innigſter Verehrung Ew. Hochwohlgeb. ganz gehorſamſter Alexander v. Humboldt. Berlin, den 25. Januar 1856.