Nicht zerrüttete Verhältnisse, sondern Krankheitszustände haben den mir so schmerzlichen Tod des Bürgermeister Kunth zu Wittstock (des Sohnes meines unvergeßlichen, theuren Lehrers) veranlaßt. Der Hingeschiedene hat seinen Wunsch über den Ort seiner Beerdigung ausgesprochen. Die edle Mutter hat den Begräbnißort ihrer Familie auf dem Nicolaikirchhof selbst ausgewählt: es hat daher die Besitzerin von Tegel nicht verweigern können, was nie von ihr gefordert worden war. Berlin, den 2. Mai 1850. Alexander v. Humboldt.