Nicht zerrüttete Verhältniſſe, ſondern Krankheitszuſtände haben den mir ſo ſchmerzlichen Tod des Bürgermeiſter Kunth zu Wittſtock (des Sohnes meines unvergeßlichen, theuren Lehrers) veranlaßt. Der Hingeſchiedene hat ſeinen Wunſch über den Ort ſeiner Beerdigung ausgeſprochen. Die edle Mutter hat den Begräbnißort ihrer Familie auf dem Nicolaikirchhof ſelbſt ausgewählt: es hat daher die Beſitzerin von Tegel nicht verweigern können, was nie von ihr gefordert worden war. Berlin, den 2. Mai 1850. Alexander v. Humboldt.