Düsseldorf, 13. Juli. (46ste Plenar-Sitzung. Fortsetzung.) Als bald darauf Preußens König das Volk zu den Waffen rief, da folgten auch seine jüdischen Unterthanen freudig dem Rufe zum Kampfe für's Vaterland, daß auch sie nun das Ihrige nennen konnten, und nach beendigtem Kriege widmeten sich viele Israeliten, da das Gesetz ihnen nunmehr die Bahn zu einer Wirksamkeit im öffentlichen Unterricht eröffnet hatte, mit Fleiß und Liebe der Vorbereitung zu diesem ehrenvollen Berufe. Allein eine Verfügung vom Jahre 1823 zerstörte ihre gerechten Lebenshoffnungen, indem sie die Juden von Schul- und Lehr-Aemtern entfernte; sie wurden faktisch von den Offizierstellen in der Armee, die ihnen im Befreiungskriege vielfach verliehen worden waren, ausgeschlossen, und sahen nach und nach ihre durch das Gesetz von 1812 begründeten und durch treue Hingebung gegen den Staat wohlerworbenen Rechte aufgehoben. Sechstausend Israeliten sind in dem Befreiungskriege gefallen, und noch dürfen den vaterländischen Boden, den sie mit ihrem Blute tränkten, ihre Glaubensgenossen nur mit dem Gefühl verstoßener Fremdlinge betreten, noch spricht der Staat zu seinen jüdischen Unterthanen: Hast du Talente, so magst du sie brach liegen lassen, ich kann sie nicht brauchen; hast du Ehrgefühl, so magst du es in dir ersticken, ich werde es nicht befriedigen; hast du dir Wissen erworben, so magst du es verscharren, ich werde ihm keinen nützlichen Wirkungskreis anweisen. Das Referat hat bereits der Verheißungen erwähnt, welche den Juden der deutschen Bundesstaaten in der Bundesakte gegeben wurden; so wenig aber ihr gegenwärtiger Rechtszustand denselben entspricht, so wenig dürfte auch damit die Anordnung in Einklang zu bringen sein, welche dem Vernehmen nach in Bezug auf die Juden in Preußen vorgeschlagen wurde. Nach dieser Anordnung würden die Juden in besonderen, von den Staatsbürgern getrennten Korporationen organisirt, nicht nur von allen Aemtern, sondern auch gegen Erlegung einer Rekruten-Steuer von der Militärpflichtigkeit ausgeschlossen, so aber aus der allgemeinen Nationalität des Volks förmlich ausgestoßen und zwischen ihnen und den Christen eine schroffe, unübersteigliche Kluft geschaffen werden. Ich enthalte mich jeder Aeußerung über diese Maßregel, so wie der Frage, wie sie mit dem Gesetz von 1812, mit der Treue, der Hingebung des jüdischen Volkes gegen den Staat, mit der Verheißung der Bundesakte in Einklang zu bringen sein würde; ich erlaube mir aber, Ihnen ein Schreiben mitzutheilen, welches nach öffentlichen Blättern A. von Humboldt über diesen Gegenstand an den Grafen von Stolberg richtete: "Ich habe, theurer Graf, mit einem Schmerze, dessen Motive und Richtung Sie mit mir theilen, die Anlage (Journal des Debats vom 10. März 1842), die gestern angekommen ist, gelesen. Ich hoffe, daß Vieles sehr falsch und hämisch aufgefaßt ist -- wäre es nicht, so halte ich die beabsichtigten Neuerungen nach meiner innigsten Ueberzeugung für höchst aufregend, mit allen Grundsätzen der Staatsklugheit streitend, zu den bösartigsten Interpretationen der Motive veranlassend, Rechte beraubend, die durch ein menschlicheres Gesetz des Vaters bereits erworben sind, und der Milde unseres jetzigen theuren Monarchen entgegen. Es ist eine gefahrvolle Anmaßung der schwachen Menschheit, die alten Dekrete Gottes auslegen zu wollen. Die Geschichte finsterer Jahrhunderte lehrt, zu welchen Abwegen solche Deutungen den Muth geben. Die Besorgniß, mir zu schaden, muß Sie nicht abhalten, von diesen Zeilen Gebrauch zu machen; man muß vor allen Dingen den Muth haben, seine Meinung zu sagen." Wir dürfen vertrauen, meine Herren, daß dem hier in Rede stehenden Plane keine Folge gegeben werden wird, aber wenn auch nur der Gedanke an einen solchen Rückschritt, an eine solche Verkennung aller natürlichen und erworbenen Rechte aufkommen kann, so ist es um so mehr an der Zeit, daß sich Stimmen zur Vertheidigung der Sache der Menschheit erheben. Verweilen wir noch einen Augenblick bei der besonderen Lage, in welcher sich die Juden der Rheinprovinz befinden. Es ist Ihnen bekannt, daß außer dem Juden-Dekrete vom 17. März 1808 in der Rheinprovinz gesetzlich keine Beschränkungen der Israeliten bestehen. Faktisch befinden sie sich aber in demselben Zustande wie ihre Glaubensgenossen in den alten Provinzen, und die Aufhebung des erwähnten Dekrets würde daher nur einen kleinen Theil des Druckes wegnehmen, der auf ihnen lastet. Wie sehr aber die jüdischen Bewohner der Provinz es verdienen, daß derselbe ganz verschwinde, geht daraus hervor, daß dem Vernehmen nach von den beiläufig 500 Legitimationsscheinen, welche in den Kreisen Kleve, Geldern, Kempen, Gladbach, Krefeld, Neuß und Grevenbroich jährlich ausgefertigt werden, kaum einer verweigert, und von den seit acht Jahren ertheilten jüdischen Handels-Patenten nicht ein einziges vom rheinischen Appellhof widerrufen worden ist. Nicht allein aber verdienen daher die Juden eine gänzliche bürgerliche Gleichstellung, sondern auch die Provinz muß sie in ihrem eigenen Interesse dringend wünschen. Die unbeschränkte staatsbürgerliche Stellung der Juden fließt her aus dem Grundsatze der Gleichheit vor dem Gesetze, sie bildet einen Theil der Basis, auf welcher unsere Gesetzgebung, unsere bürgerliche Freiheit beruht; wird ein Steinchen aus dem wohlgefugten Getäfel genommen, so ist das Ganze verletzt und in Frage gestellt. Meine Herren! Je tiefer wir uns von der Göttlichkeit des christlichen Glaubens durchdrungen fühlen, desto mehr müssen wir es für ein Unglück halten, seiner Segnungen nicht theilhaftig zu sein. Wollen wir denn diejenigen, die diese Wohlfahrt entbehren, durch Bedrückung und Kränkungen noch unglücklicher machen? wollen wir nicht vielmehr durch ein gerechtes, liebevolles Benehmen die höheren Vorzüge unserer Religion an den Tag legen? Im Namen der Menschheit, gegen die eine heilige Schuld abzutragen ist, im Namen des Christenthums, das alle Menschen mit göttlicher Liebe umfaßt, im Namen des Gesetzes, vor dem alle Menschen gleich sein sollen, im Namen unseres hohen Berufes beschwöre ich Sie, meine Herren, versagen Sie dem vorliegenden Antrage Ihre Zustimmung nicht! Lassen Sie uns durch unsern Ausspruch den Weg dazu anbahnen, daß wir in unserem schönen Vaterlande keinem Menschen mehr begegnen, der im Gefühl des Drucks und ungerechter Kränkung den Blick traurig niedersenkt; lassen Sie uns keinen, den Gott als unseren Bruder hat geboren werden lassen, lieblos verstoßen, geben wir ihm Raum, jedes Talent, jede Kraft, welche der Schöpfer ihm verliehen hat, unbeengt zum Heile der Menschheit zu entwickeln! Einer von Ihnen, meine Herren, hat mir geäußert, er habe das Vertrauen zu mir gefaßt, daß ich stets nach meiner Ueberzeugung rede; ich habe mich dieses Lobes, des einzigen, das ein Deputirter annehmen darf, mit dem Bewußtsein gefreut, daß ich es verdiene; wenn ich aber je nach meiner Ueberzeugung gesprochen habe, so geschah es heute, und wenn auch mir nicht mit der innigsten Ueberzeugung zugleich die Kraft gegeben ist, sie Ihnen einzuhauchen, so weiß ich doch, daß auch das schwache Wort, wenn der Geist der Wahrheit es durchdringt, den Eingang in die Herzen zu finden vermag. Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Die Frage der Juden-Emanzipation oder ihrer gänzlichen Gleichstellung mit den Christen ist in neuerer Zeit vielfach in Anregung gebracht und der Gegenstand weitläufiger Erörterungen geworden. Ich will versuchen, dieselbe auf einige Hauptmomente zurückzuführen und diese dann zum Gegenstand einer kurzen Erörterung zu machen. Was ein durch Form und Geist eng verbundenes, keine Opfer und Entbehrungen scheuendes und nur das Eine Ziel verfolgendes Ganzes den ungünstigsten Konjunkturen zum Trotz zu erreichen im Stande ist, dafür liefert das Volk Israel einen merkwürdigen Beweis. Während dasselbe Jahrhunderte lang und in der tiefsten Erniedrigung eine kümmerliche Existenz fristete, deren Erhaltung es nur seiner Isolirung und Eigenthümlichkeit verdankte, erblicken wir dasselbe jetzt im Besitz der größten Macht, der Geldmacht, als den Inhaber vielleicht des vierten Theils des beweglichen Kapital-Vermögens unserer Staaten, als den Buchführer und Gläubiger der Fürsten, als den großen Säckelträger und Wechselzieher der Völker, als den Autokraten im Börsen-, Papier- und Aktienwesen in den Staaten, und als den Herrscher über Gut und Blut in ganzen Strichen des platten Landes. Wer hierin eine Ueberschätzung der Bedeutung der Juden und des Judenthums erblickt, dessen Verblendung ist nur zu beklagen, die allein die großen Vorzüge übersehen kann, mit denen das Volk der Juden ausgestattet ist, und die ihm durch seine traditionellen Vorstellungen und Sitten dem verflachenden Indifferentismus und Kosmopolitismus gegenüber gesichert sind. Das Volk der Juden bildet den Zentralstamm des menschlichen Geschlechts, und alles, was dem Menschen an Gaben, wie an Fehlern und Mängeln, von der ersten Schöpfung und dem Falle her zukommt, ist darum in reicherem Maße und in größerer Fülle bei ihm vereinigt als bei irgend einem anderen. Daher war es von jeher, auch vor der christlichen Zeit, Gegenstand des Hasses und der Verfolgung der übrigen Völker, darum aber war es auch das auserwählte Volk des Herrn, und darum bleibt es uns, selbst in dem Zustande der Erniedrigung, wann und wo sie auf ihm lastet, ehrwürdig und ein Gegenstand der innigsten Theilnahme. Handelte es sich blos um den Genuß der bürgerlichen Rechte, ich würde keinen Anstand nehmen, ihnen denselben, da, wo sie sind, in reichlichem Maße zu gewähren. Ich sage: da, wo sie sind, denn die Gewährung unbedingter Freizügigkeit müßte stets den größten Bedenken unterliegen, da die Juden überall als heterogenes Element auftreten, dessen Abwehr nach so vielen und langen Erfahrungen Niemandem verdacht werden kann. Eine ganz andere Frage aber ist die, ob der Staat durch Gewährung aller politischen Rechte sich seines bisherigen christlichen Charakters vollends und bis auf das Letzte entkleiden soll. Er wird dadurch nothwendig auf die einzige Grundlage der materiellen Interessen und der rohen Gewalt zurückgeführt, eine Grundlage, die keinem Weiterdenkenden zusagen dürfte. Ich weiß sehr wohl, daß man jene christliche Grundlage durch das Wort Humanität ersetzen möchte, doch kann dieser Ausdruck immer nur die beiden Bestandtheile des Menschen, das geistige und das sinnliche Element, bezeichnen. Das Erstere wird uns stets auf das Christenthum und das Letztere auf die Herrschaft der materiellen Interessen oder der rohen Gewalt zurückführen. Ein merkwürdiges Beispiel hierfür liefert Frankreich, wo, um nur einer der handgreiflichen äußeren Erscheinungen zu gedenken, in allen Gerichtshöfen ohne Ausnahme, nicht das Bildniß des lorbeerbekränzten Regenten, sondern das Bildniß des mit Dornen gekrönten gekreuzigten Erlösers hängt und hinreichend beweist, in wessen Namen hier in letzter Instanz Recht gesprochen wird. Kann aber der Jude in diesem Namen Recht sprechen, kann er als Verwaltungs-Beamter christliche Zustände auffassen, schützen und fördern, kann er z. B. Schulrath, kann er Kultus-Minister werden? und er muß es können, wenn die Emanzipation zur Wahrheit werden soll. Ich weiß sehr wohl, daß ein großer Theil der Juden dem Glauben und den Sitten ihrer Vorfahren entsagt und auf diesem Wege zur Emanzipation zu gelangen hofft, aber ich weiß auch, daß dieses nur eben so viell Gegner des Christenthums mehr sind, die in das Lager des mächtigeren und gefährlicheren Feindes, des Indifferentismus, übergegangen sind, was die Erfahrungen der neuesten Zeit hinreichend bewiesen haben, wenn es noch eines solchen Beweises bedürfen konnte. Einer der früheren Redner hat geäußert, daß er es nicht unternehmen wolle, die Sache vom religiösen Standpunkte aus zu betrachten, wie es der Herr Referent wegen seines geistlichen Charakters gethan habe; ich aber will es unternehmen, und zwar von demselben Standpunkte aus, den jener bezeichnet. Wenn aber der Herr Referent die Emanzipation der Juden als eine nothwendige Folge der Grundsätze des Christenthums darstellen zu können glaubt, so stelle ich dem Referenten von meinem Standpunkte aus eine höhere Autorität entgegen. Es ist die Autorität der katholischen Kirche, die diese Folge nirgends und zu keiner Zeit ausgesprochen hat, während sie zu allen Zeiten die Sklaverei als mit den Grundsätzen des Christenthums unverträglich erklärt hat. So lange aber diese Autorität nicht gesprochen, so lange ich mich nicht von meiner irrigen Auffassungsweise überzeugt, kann und darf ich, trotz dem Referenten, der Emanzipation der Juden, als mit den christlichen sozialen Zuständen unverträglich, stets und laut widersprechen. Ein Abgeordneter der Städte: Nach den Vorträgen, die wir vom verehrten Referenten und von einem Abgeordneten der Städte gehört, bleibt mir nichts mehr zu sagen übrig, als daß wir entweder diese herrlichen Produkte der geistreichsten Humanität verbrennen oder durch den Druck der Unsterblichkeit überliefern müßten. Vermodern oder verschimmeln dürfen sie in unseren Archiven nicht. Es handelt sich zunächst um die Aufhebung eines verschollenen Gesetzes, desjenigen vom 17. März 1808. Dieses Gesetz war ein Strafedikt für die Dauer von zehn Jahren; es galt für das Elsaß und kam nur par bricole nach dem jetzigen Rhein-Baiern, Rhein-Hessen und Rhein-Preußen, und zwar nur ins halbe Rhein-Preußen. Seit 25 Jahren 3 Monaten und 13 Tagen ist die Strafzeit vorüber, und es ist versäumt worden, und zwar von den Ständen versäumt worden, darauf aufmerksam zu machen, daß im Elsaß, in Rhein-Baiern und Rhein-Hessen die Wirkung des Strafedikts aufgehört hat, daß sie nirgendwo mehr bestehet, als im halben Rhein-Preußen. Hier aber besteht sie ohne Fug, Grund und Recht, denn es hat sich in dem Vierteljahrhundert nichts zugetragen, was die Fortdauer der Strafe auch nur dem Scheine nach rechtfertigen könnte. Wir bitten unsere Brüder vom rechten Ufer, uns zu helfen. Diese Bitte ist so billig und gerecht, daß sie uns gar nicht abgeschlagen werden kann. Was würden wol unsere Nachbarsleute von unserer Einigkeit und Einheit sagen, wenn unsere Bitte, die wir an die rechte Rheinseite richten, und zwar in einer Sache, die wir eine Ehrensache nennen, eine vergebliche Bitte wäre? Es ist dergestalt eine Ehrensache, daß ganz Deutschland, Belgien, Holland und Frankreich auf uns sehen, und daß dabei der Ruhm des siebenten rheinischen Landtags auf dem Spiel steht. Meinen verehrten Mitständen lege ich diesen Ruhm warm an's Herz! Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Unter der Juden-Emanzipationsfrage werden wir die Frage verstehen, ob und inwiefern eine Gleichstellung der Juden mit den übrigen Staatsbürgern in politischer Beziehung möglich sei. Es wird nicht verkannt werden, daß für die Beantwortung dieser Frage die Feststellung des Begriffs vom Judenthume vor Allem erforderlich und daß die nöthigen Anhaltspunkte für die Feststellung dieses Begriffes nur aus der Geschichte und aus der Art, wie in derselben das Judenthum zur Darstellung gekommen, gewonnen werden können. Hiernach gelangen wir aber zu dem Resultate, daß das Judenthum zunächst etwas Anderes als eine Religion, d. h. eine Glaubensgemeinschaft über die letzten Gründe der Dinge sei. Wo wäre auch der gemeinschaftliche Glaubensverband zwischen dem messiasgläubigen Volke des alten Testaments, dem Juden des Talmud und dem aufgeklärten, nach Emanzipation verlangenden Juden des neunzehnten Jahrhunderts? Die Geschichte lehrt uns mit der nämlichen Bestimmtheit, daß von jeher und zu allen Zeiten das Judenthum durch die Abstammung und nur durch die Abstammung fortgepflanzt worden, und daß ausschließlich sie es gewesen, welche in fast allen Staaten der Welt jene fremde Nationalität bis auf unsere Tage hat fortleben lassen. Es ist daher für uns die so bezeichnete Genossenschaft von Stammesverwandten nicht zu verwechseln mit irgend einer anderen Gemeinschaft von Glaubensgenossen, eine Verwechselung, welche gerade am häufigsten vorgekommen und den meisten Anlaß zu unrichtiger Beurtheilung der vorliegenden Frage gegeben hat. Nachdem wir hiermit den Gesichtspunkt ausgesprochen, von welchem bei dieser Beurtheilung ausgegangen werden muß, ist die Einrede zu beseitigen, als sei dieses Jahrhunderte lang fortgesetzte Zusammenhalten von den unter sich durch Abstammung zu einer Gemeinschaft Verbundenen nicht aus dem Wesen dieser Gemeinschaft entsprungen, sondern durch die Unduldsamkeit und die Verfolgungssucht früherer Jahrhunderte verursacht worden. Es lehrt uns aber die Geschichte auf jeder Seite, daß nach den blutigsten und verfolgungssüchtigsten Zeiten der unterdrückte Stamm mit dem siegenden sich stets zu einem Ganzen verschmolzen habe, während gerade nur die jüdische Nationalität es war, die unter allen Umständen der Vereinigung mit jedem fremden Elemente dauernd widerstrebte.